Wikipedia[1] hat eine ausgezeichnete Definition dafür, die die meisten der Punkte abdeckt, die wir behandeln werden:

“Copyright is a legal right created by the law of a country that grants the creator of original work exclusive rights for its use and distribution. This is usually only for a limited time. The exclusive rights are not absolute but limited by limitations and exceptions to copyright law, including fair use. A major limitation on copyright is that copyright protects only the original expression of ideas, and not the underlying ideas themselves.”

Sobald der/die Autor*in den Namen auf das Werk schreibt, behält er/sie sich automatisch alle Rechte zur Nutzung, Veränderung und Verbreitung vor. So einfach ist das. Obwohl jedes Land über spezifische Gesetze und Regeln für Urheberrechte verfügt, arbeiten die meisten Länder unter den gleichen Urheberrechtsrahmen wie die Berner Übereinkunft, die den/die Urheber*in mit dem ausschließlichen Recht auf Genehmigung anerkennt[2]:

  • das Recht zu übersetzen,
  • das Recht, Anpassungen und Veränderungen am Werk vorzunehmen
  • das Recht, in öffentlichen schauspielerischen, schauspielerisch-musikalischen und musikalischen Werken aufzutreten
  • das Recht, die literarische Werke in der Öffentlichkeit zu rezitieren,
  • das Recht, der Öffentlichkeit die Ausführung solcher Arbeiten mitzuteilen,
  • das Recht auf Verbreitung (mit der Möglichkeit, dass ein Vertragsstaat anstelle einer Vollmacht ein einfaches Recht auf angemessene Vergütung vorsehen kann),
  • das Recht, Vervielfältigungen in irgendeiner Weise oder Form anzufertigen (mit der Möglichkeit, dass ein Vertragsstaat in bestimmten Sonderfällen die Vervielfältigung ohne Genehmigung zulassen kann, sofern die Vervielfältigung nicht der normalen Verwertung des Werkes widerspricht und die berechtigten Interessen des/der Urhebers/Urheberin nicht unangemessen beeinträchtigt werden; und die Möglichkeit, dass ein Vertragsstaat bei Tonaufnahmen von Musikwerken ein Recht auf eine angemessene Vergütung vorsehen kann)
  • das Recht, das Werk als Grundlage für ein audiovisuelles Werk zu nutzen, und das Recht, dieses zu vervielfältigen, zu verteilen, öffentlich aufzuführen oder der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, dann verstehen wir, dass sich der/die Autor*in alle Rechte vorbehält. Für jede Nutzung, die wir mit seinem/ihrem Eigentum vornehmen wollen, benötigen wir die ausdrückliche Zustimmung der Urheberrechtsinhaber*in.

Wir sind in einer Unterrichtssitzung und wollen Inhalte, die wir in einem Buch, auf einer Website, in einem Video oder an einem anderen Ort gefunden haben, wiederverwenden. Was sollen wir überprüfen? Wie sollen wir vorgehen?

[1] Copyright article on Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright

[2] Berne Convention – The minimum standards of protection relate to the works and rights to be protected: https://en.wikipedia.org/wiki/Berne_Convention